Dienstag, 10.11.2020

Die sechs wichtigsten Punkte der neuen Drohnenverordnung.

#behindthescreen bei greiterundcie.

In der Videographie kaum noch wegzudenken: Drohnenaufnahmen. Sie geben uns die Möglichkeit, wundervolle Motive aus einzigartigen Blickwinkeln festzuhalten. Der besondere Blickwinkel – aus der Luft – birgt natürlich auch besondere Regeln. Daher tritt Im Januar 2021 die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft. Was muss man jetzt also zukünftig beachten? Unser Drohnenpilot Bernd hat die wichtigsten sechs Änderungen gesammelt:

 

 

  1. Der EU-Drohnenführerschein. Die wohl wichtigste Änderung ist ab jetzt bei der Führung von Drohnen über 500 g Pflicht. Der Führerschein lohnt sich aber auch bei Drohnen unter der Grenze. Hierzu sind noch mehr Infos unter Punkt 6 zu finden. ;) 
  2. Drohnenhaftpflicht Versicherung. Auch, wenn man schon ein richtiger Profi beim Fliegen ist, ist diese ab nächstem Jahr absolute Pflicht. Man bekommt die Versicherung allerdings schon für wenige Euros im Jahr – einfach hier im Vergleichsportal vergleichen. 
  3. Drohnen Plakette. Ist die Drohne das ein und alles, sollte man sie auch entsprechend kennzeichnen. ;) Damit man über die Drohne identifiziert werden kann, muss eine Plakette mit Namen und Adresse sichtbar platziert werden.
  4. Flug nur in Sichtweite. Was so viel bedeutet wie: man muss seine Drohne immer im Blick haben. Das kann natürlich manchmal schwierig werden, wenn man sich auf das Filmen konzentriert. Daher gibt es hier auch zwei Ausnahmen: der Follow-Me-Modus ist eingeschaltet oder man hat einen Beobachter dabei, der diese Aufgabe übernimmt. Zu zweit macht es ja eh viel mehr Spaß. ;)
  5. Maximal Flughöhe. Gute Nachrichten! Man darf ab der neuen Verordnung nicht mehr nur 100 Meter, sondern 120 Meter hochfliegen. 
  6. Flugverbote und Genehmigungen. Es gibt natürlich viele Bereiche, die für die Drohnen tabu sind. Dazu gehören beispielsweise Industrieanlagen, große Menschenansammlungen oder Naturschutzgebiete. Einen guten Überblick gibt diese App. Damit die Drohne hier aber trotzdem starten darf, wird eine Genehmigung benötigt. Diese erhält man entweder bei der Luftfahrtbundesbehörde, bei der Polizei oder beim Ordnungsamt. Manchmal bedarf es auch einer Genehmigung von allen dreien. Ein Drohnenführerschein ist hier stark von Vorteil.

Ist Ihnen das alles zu viel? Dann sprechen Sie uns doch einfach nochmal im Detail an. Wir beraten Sie gerne.

 

Alle Infos zu diesem Thema finden Sie auch in unserem YouTube Kanal. #behindthescreen